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Artikel: Digitaler Produktpass: Was er für PIM und DAM bedeutet

Digitaler Produktpass: Was er für PIM und DAM bedeutet

Digitaler Produktpass: Was er für PIM und DAM bedeutet

Digitaler Produktpass: Was der DPP für Product Content Management, PIM und DAM bedeutet

Der Digitale Produktpass (DPP) verändert die Art, wie Hersteller und Händler Produktinformationen verwalten. Was bisher vor allem für Marketing und Vertrieb gepflegt wurde, muss künftig auch Nachhaltigkeits- und Compliance-Anforderungen erfüllen, über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg. Damit wird der DPP zu einer Kernaufgabe des Product Content Managements.

In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen: Was ist der Digitale Produktpass, welche Branchen sind betroffen, welche Daten werden benötigt und was bedeutet das konkret für PIM- und DAM-Systeme? Außerdem zeigen wir, mit welchen Schritten sich Unternehmen schon heute vorbereiten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Digitale Produktpass ist ein digitaler Datensatz zu einem Produkt, der über einen QR-Code oder einen anderen Datenträger abgerufen wird.

  • Rechtsgrundlage ist vor allem die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), ergänzt durch weitere Verordnungen etwa für Batterien, Bauprodukte, Spielzeug und Detergenzien.

  • Der DPP wird schrittweise für einzelne Produktgruppen eingeführt, darunter Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Stahl, Aluminium und Elektrogeräte.

  • Der Pass enthält unter anderem Angaben zu Materialien, Rezyklatanteil, besorgniserregenden Stoffen, Reparierbarkeit und Umweltwirkung.

  • PIM und DAM werden zum Rückgrat des DPP, weil sie strukturierte Produktdaten und regulierte Dokumente über den gesamten Lebenszyklus bereitstellen.

Was ist der Digitale Produktpass?

Der Digitale Produktpass ist ein strukturierter, digitaler Datensatz, der Informationen zu einem Produkt über dessen gesamten Lebenszyklus bündelt. Er ist mit einer eindeutigen Produktkennung verknüpft und wird über einen Datenträger wie einen QR-Code am Produkt, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen abgerufen.

Je nach Produktgruppe bezieht sich der Pass auf ein Modell, eine Charge oder einen einzelnen Artikel. Verbraucher, Händler, Reparaturbetriebe, Recycler und Behörden erhalten dabei über differenzierte Zugriffsrechte jeweils die für sie relevanten Informationen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Reparatur, Wiederverwendung und Recycling zu erleichtern.

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht der DPP?

Die wichtigste Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, kurz ESPR. Sie legt als Rahmenverordnung die Grundregeln für den DPP fest, während die konkreten Pflichten erst durch delegierte Rechtsakte für einzelne Produktgruppen entstehen.

Daneben führen weitere EU-Verordnungen eigene Produktpässe ein, darunter die Batterieverordnung, die Bauprodukteverordnung, die Spielzeugverordnung und die Detergenzienverordnung. Alle diese Pässe werden in einer gemeinsamen EU-Registry erfasst und folgen denselben technischen Grundregeln.

Welche Branchen und Produkte sind vom DPP betroffen?

Der DPP gilt nicht pauschal für alle Produkte. Er wird schrittweise für einzelne Produktgruppen eingeführt, und die Liste der betroffenen Branchen wächst stetig.

Branche Rechtsgrundlage Typische Inhalte des Passes
Batterien und E-Mobilität Batterieverordnung Zusammensetzung, kritische Rohstoffe, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Haltbarkeit
Textilien und Bekleidung ESPR Fasern, Herkunft, Haltbarkeit, Pflege und Reparatur, besorgniserregende Stoffe
Möbel und Matratzen ESPR Materialien, Ersatzteile, Reparatur, Demontage
Eisen, Stahl und Aluminium ESPR Zusammensetzung, Rezyklatanteil, CO₂-Fußabdruck
Reifen ESPR Materialien, Haltbarkeit, Leistungs- und Umweltmerkmale
Elektro- und Elektronikgeräte ESPR Reparierbarkeit, Ersatzteile, Recyclingfähigkeit
Bauprodukte Bauprodukteverordnung Leistungs- und Konformitätserklärung, Umweltindikatoren
Spielzeug Spielzeugverordnung Konformitätsnachweise, Warnhinweise, enthaltene Stoffe
Wasch- und Reinigungsmittel Detergenzienverordnung Inhaltsstoffe, Kennzeichnung, Sicherheitshinweise

Welche Daten genau gefordert sind, legt jeweils der produktspezifische Rechtsakt fest. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche ihrer Produkte unter welche Regelungen fallen.

Welche Daten enthält ein Digitaler Produktpass?

Typische Inhalte sind Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Ersatzteile, Hinweise zu Nutzung, Wartung und Entsorgung, Umweltindikatoren wie der CO₂-Fußabdruck sowie Konformitätsdokumente. Hinzu kommen Angaben zum Hersteller und die eindeutige Produktkennung.

Vollständige Lieferkettenkarten müssen nicht veröffentlicht werden. Für die Berechnung vieler Angaben, etwa des Rezyklatanteils oder des CO₂-Fußabdrucks, benötigen Unternehmen jedoch Daten von Lieferanten und Vorlieferanten.

Wer ist für den DPP verantwortlich, Hersteller oder Händler?

Verantwortlich für Erstellung, Richtigkeit und Registrierung des Produktpasses ist das Unternehmen, das das Produkt in der EU in Verkehr bringt, in der Regel der Hersteller oder Importeur. Das gilt auch dann, wenn es einen Dienstleister mit der Bereitstellung oder Registrierung beauftragt.

Händler sind ebenfalls betroffen. Sie müssen den Produktpass für ihre Kunden zugänglich machen, auch im Online-Shop, und benötigen dafür die entsprechenden Daten und Verweise von ihren Lieferanten.

Was ist die DPP-Registry?

Die DPP-Registry ist ein zentrales Register der EU-Kommission, in dem Produktpässe registriert werden. Gespeichert werden unter anderem die eindeutigen Kennungen und Zolltarifnummern, sodass auch Zoll- und Marktüberwachungsbehörden auf die Informationen zugreifen können.

Registrieren dürfen nur verifizierte Wirtschaftsakteure, etwa über ein qualifiziertes elektronisches Siegel. Bei jeder Registrierung prüft die Registry automatisch, ob die Daten den Datenmodellen der EU und der geforderten Granularität entsprechen.

Warum ist der DPP eine Aufgabe des Product Content Managements?

Ein Produktpass ist im Kern eine weitere Form der Produktkommunikation, nur mit regulatorischer Verbindlichkeit. Er setzt strukturierte, verlässliche und über den gesamten Produktlebenszyklus gepflegte Produktdaten und Dokumente voraus, und genau diese Aufgabe erfüllen PIM und DAM.

In vielen Unternehmen liegen DPP-relevante Informationen heute jedoch verstreut in PLM, ERP, Excel-Listen der Compliance-Abteilung und Tools des Nachhaltigkeitsteams. Wer sie in einer zentralen Product-Content-Plattform zusammenführt, schafft die Grundlage für Compliance und vermeidet Widersprüche, die im Produktpass für alle sichtbar wären.

Welche Rolle spielt das PIM beim Digitalen Produktpass?

Das PIM wird zum Rückgrat des Produktpasses und damit zu einem Compliance-System. Neben vertriebsrelevanten Informationen muss es Nachhaltigkeits- und Rechtsdaten verwalten, inklusive Nachweisen, Versionen und einer lückenlosen Historie.

Dafür muss das Datenmodell um neue Attribute erweitert und an den gemeinsamen Datenmodellen der EU sowie an Branchenstandards wie GS1, ETIM oder ECLASS ausgerichtet werden. Zudem verlangt der DPP je nach Branche Angaben auf Chargen- oder Einzelartikelebene, die häufig aus ERP- oder Produktionssystemen stammen und angebunden werden müssen. Produkt und Verpackung sollten getrennt, aber verknüpft modelliert werden, da für Verpackungen eigene Regularien gelten.

Welche Rolle spielt das DAM beim Digitalen Produktpass?

Das DAM wird zum Ort für regulierte Inhalte. Bedienungs-, Reparatur- und Demontageanleitungen, Sicherheitsinformationen und Konformitätserklärungen sind fester Bestandteil vieler Produktpässe.

Diese Dokumente müssen versioniert, mehrsprachig, mit den richtigen Produktkennungen verknüpft und über den gesamten Lebenszyklus dauerhaft abrufbar sein, oft weit über den Verkaufszeitraum hinaus. Dauerhafte Links, klare Freigabeprozesse und eine enge Integration mit dem PIM sind deshalb unverzichtbar.

Wie bereiten sich Unternehmen auf den DPP vor?

Die Vorbereitung lässt sich bereits heute angehen, auch wenn die Rechtsakte für viele Produktgruppen noch ausstehen. Bewährt hat sich ein Vorgehen in acht Schritten:

  1. Betroffenheit klären: Produktportfolio mit den relevanten Rechtsakten abgleichen und die Entwicklungen kontinuierlich verfolgen.
  2. Verantwortung festlegen: Ein Kernteam aus Compliance, Produktmanagement, Nachhaltigkeit, Einkauf und IT benennen und Data Owner definieren.
  3. Datenbedarf erheben: Anforderungen mit den vorhandenen Daten abgleichen und Lücken identifizieren.
  4. PIM als Rückgrat etablieren: Datenmodell erweitern und Produktdaten bereits während der Entwicklung erfassen.
  5. Lieferanten einbinden: Datenanforderungen standardisieren, Daten automatisiert prüfen und Lieferpflichten vertraglich verankern.
  6. Identifikation festlegen: Eindeutige Produktkennungen und Datenträger definieren, etwa auf Basis von GTIN und GS1 Digital Link.
  7. Bereitstellung und Registrierung vorbereiten: Über eigene Lösung oder DPP-Dienstleister entscheiden und die Verifizierung für die EU-Registry einplanen.
  8. Mit einem Pilot starten: Eine überschaubare Produktgruppe umsetzen und Datenmodell, Prozesse und Systeme schrittweise ausbauen.

Worauf sollten Unternehmen bei der Auswahl von PIM und DAM achten?

Wer heute ein PIM- oder DAM-System auswählt oder weiterentwickelt, sollte die Anforderungen des DPP von Beginn an berücksichtigen. Wichtige Kriterien sind ein flexibel erweiterbares Datenmodell, die Verwaltung oder Anbindung von Daten auf Modell-, Chargen- und Einzelartikelebene sowie Versionierung und Freigabeworkflows, die eine lückenlose Nachvollziehbarkeit sicherstellen.

Beim DAM kommt es vor allem auf die langfristige, mehrsprachige und dauerhaft verlinkbare Bereitstellung von Dokumenten an. Beide Systeme sollten zudem über offene Schnittstellen zu DPP-Diensten, Lieferantenportalen und Branchenstandards verfügen.

Fazit: Der DPP beginnt im Product Content Management

Der Digitale Produktpass erfasst immer mehr Branchen und macht Produktdaten zu einem Compliance-Thema. Unternehmen, die ihre Produktinformationen heute in PIM und DAM strukturieren, Verantwortlichkeiten klären und ihre Lieferanten einbinden, schaffen die Grundlage für Compliance und für eine transparente, vertrauenswürdige Produktkommunikation.

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FAQ: Häufige Fragen zum Digitalen Produktpass

Gilt der Digitale Produktpass für alle Produkte?

Nein. Der DPP wird schrittweise für einzelne Produktgruppen eingeführt, die jeweils in eigenen Rechtsakten festgelegt werden. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und Fahrzeuge.

Was ist der Unterschied zwischen DPP und ESPR?

Die ESPR ist die EU-Ökodesign-Verordnung, die den rechtlichen Rahmen für nachhaltige Produkte schafft. Der Digitale Produktpass ist eines ihrer zentralen Instrumente, um Produktinformationen digital und transparent bereitzustellen.

Muss ein Produktpass öffentlich zugänglich sein?

Nicht vollständig. Der DPP arbeitet mit differenzierten Zugriffsrechten, sodass Verbraucher, Unternehmen, Recycler und Behörden jeweils nur die für sie vorgesehenen Informationen sehen.

Brauche ich für den DPP ein neues System?

Nicht zwingend. Viele Anforderungen lassen sich mit einem leistungsfähigen PIM und DAM abdecken, sofern Datenmodell, Versionierung und Schnittstellen die DPP-Anforderungen unterstützen. Für Bereitstellung und Registrierung kann zusätzlich ein DPP-Dienstleister eingebunden werden.

Welche Rolle spielt der QR-Code?

Der QR-Code ist der Datenträger, über den der Produktpass abgerufen wird. Er enthält einen Verweis auf die Daten, während die eigentlichen Informationen in den dahinterliegenden Systemen gepflegt werden. Mit GS1 Digital Link kann ein einziger Code sowohl für den Kassenscan als auch für den DPP genutzt werden.

Wann sollten Unternehmen mit der Vorbereitung beginnen?

Möglichst früh. Der Aufbau von Datenmodellen, Lieferantenprozessen und Systemen dauert erfahrungsgemäß länger als die Übergangsfristen, die nach Veröffentlichung eines Rechtsakts gelten.

Autor | The Yellow Selection Editorial Team

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